Sicherung gegen eindringendes Wasser
Wir erleben es leider immer wieder: Starkniederschläge zählen zu den folgenschwersten Wettererscheinungen. Für solche Naturereignisse und die damit plötzlich auftretenden außergewöhnlichen Wassermengen sind Abwasserkanäle nicht ausgelegt.
Umso wichtiger ist es, dass jeder Grundstückseigentümer sein Gebäude durch den Einbau einer Rückstausicherung gegen die Folgen schützt.
Eine Rückstausicherung dient dazu, beim Überlaufen der Kanalisation den Keller vor einer Überflutung zu schützen.
Gerade im bevorstehenden Herbst und den in diesem Zeitraum nicht selten auftretenden stärkeren Regenfällen mit hohen Niederschlagsmengen in relativ kurzer Zeit, weisen wir ausdrücklich auf die geltende „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Hösbach (Entwässerungssatzung – EWS)“ hin.
Beachten Sie besonders § 9 Absatz 5: „Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen“.
Damit obliegt jedem/r privaten Hauseigentümer/in die Pflicht, die Entwässerungsanlagen auf eigenem Grundstück gegen Rückstau aus der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung selbst zu sichern.
Auf der Homepage Markt Hösbach ist die gemeindliche Entwässerungssatzung jederzeit einsehbar.
Ebenso wesentlich ist es, dem Wasser genügend Versickerungsmöglichkeiten zu geben. Dies kann erzielt werden, indem so wenig wie möglich Flächen versiegelt werden, so z. B. durch Entsiegelung von Vorgartenbereichen. Aber auch bei Bauvorhaben sollte jeder Einzelne den Fokus auf eine möglichst geringe Flächenversiegelung legen.
Bitte beachten Sie diese Hinweise.